Die Vergütung der rechtsanwaltlichen Leistungen erfolgt entweder gemäß den Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder gemäß einer Vergütungsvereinbarung mit Ihnen.

Die Vergütung für eine Erstberatung beträgt gemäß § 34 RVG für Verbraucher höchstens 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, bei einer schriftlichen Stellungnahme höchstens 250,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Eine Vergütungsvereinbarung kann – unter Berücksichtigung der konkreten Rechtsangelegenheit – flexibel gestaltet werden; es ist sowohl eine Pauschalvergütung als auch eine Stundensatzvergütung möglich.